eich § 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich § 3 Schutzzweck § 4 Verbote, zulässige Handlungen § 5 Genehmigung, Ersatzpflanzung, Ersatzzahlung § 6 Ordnung ... Rahmen der nachhaltigen Förderung des globalen Klimaschutzes. § 4 Verbote, zulässige Handlungen (1) Es ist verboten, geschützte Bäume zu beseitigen, zu beschädigen ... werden, wenn 1. ein nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässiges Vorhaben sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht