Zwecke bereitzustellen und soweit das verfügbare Wasser ausreicht, für gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben, 5. Abwasserbeseitigungsanlagen zu planen ... verpflichten sich weiterhin, in ihren Ortssatzungen festzulegen, daß für Gewerbebetriebe mit gefährlichen und/oder schädlichen Abwässern eine Befreiung vom Anschluß- ... Zwecke bereitzustellen und, soweit das verfügbare Wasser ausreicht, für gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben, 5. Abwasserbeseitigungsanlagen zu planen