von Bruteiern aus dem Sperrbezirk ist verboten. 9. Das Durchführen von Märkten, Messen, Börsen, Tierschauen o. a. Zusammenführungen von Geflügel oder anderen ... s und der Anzahl der Tiere/Bruteier anzuzeigen. 6. Das Durchführen von Märkten, Messen, Börsen, Tierschauen o. a. Zusammenführungen von Geflügel oder anderen