epte, zur Vermeidung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass a) die Anwesenheit für die Stabilisierung ... , § 26 Absatz 2 Sechste SARS-CoV-2-EindV. § 28a Absatz 1 IfSG benennt zulässige notwendige Schutzmaßnahmen zur Verhinderung und Verbrei- tung von COVID-19