nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserverbandes Rathenow vom 18.12.2000 beschlossen. Artikel 1 3. Satzung zur Änderung ... te Einwohnerzahl zum 30. Juni des Vorjahres. 3. Im § 5, Absatz 3, vorletzter Satz, 2. Halbsatz „oder wenn sie von der Gemeindevertretung bzw. Stadtver ... zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl. Sonstige Änderungen der Verbandsatzung bedürfen der einfachen Mehrheit der satzungsmäßigen Stimmenzahl. § 8