sie als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen gemäß den §§ 15 oder 16 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), oder als Ersatzpflanzungen gemäß der Brandenburgischen ... Mindestlänge von 100 m unterschritten wird. Durch eine kommunale Baumschutzsatzung: Die Satzungen mit ihren Regelungsinhalten können Sie auf der Website der ... Ausfüllen des Antragsformulars! Für die Beseitigung von Gehölzen ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Sollte dies in begründeten Fällen nicht möglich sein, ist
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