Gemeinden Gülpe und Wolsier. 2. Der nach § 11 der Satzung gewählte Vorsteher, Herr Hartmut Wengler, vertritt entsprechend der Satzung den Vorstand gerichtlich ... Punkt wird wie folgt geändert: „Der nach § 11 der Satzung gewählte Vorsteher, Herr Hartmut Wengler, vertritt entsprechend der Satzung den Verband gerichtlich ... Witzke, Wolsier und Zollchow. 2. Der nach § 11 der Satzung gewählte Vorsteher, Herr Hartmut Wengler, vertritt entsprechend der Satzung den Verband gerichtlich