§3 LMHV Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt der ... Pflichtangaben sind notwendig: Pflichtangabe Erläuterungen/Beispiele 1. Verkehrsbezeichnung z.B. Honig, Blütenhonig, Waldhonig 2. Nettofüllmenge Bei Verpackungen