entsprechender Weise auf das notwendige Maß beschränkt wird, e) wenn die Zulassungs- und Anwendungsbestimmungen nicht eingehalten werden, f) zur Bodenentseuchung ... Abwassersammelgruben, ausgenommen a) Anlagen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik und b) monolithische Sammelgruben ... g von Bestandsgebieten, wenn dies zu keiner wesentlichen Erhöhung der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO)