hrift zu § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) - Übermäßige Straßennutzung - 7. Die Erlaubnisbehörde hat den Abschluss von Versicherungen zur Abdeckung g ... n, 5.000 € für Vermögensschäden; tungen (Rn. 10) 8. Unabhängig von Nummer 7 muss bei motorsportlichen Veranstaltungen, die auf nicht abgesperrten Straßen ... Zuwendungen der Automobilklubs folgender Unfallversicherungsschutz besteht 7.500 € für den Todesfall, 15.000 € für den Invaliditätsfall (Kapitalzahlung