Ausnahmen nach § 30 Abs. 3 BNatSchG, § 17 Abs. 2 BNatSchG sowie nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, vor der Erteilung von Befreiungen nach § 67 BNatSchG mit Ausnahme ... BNatSchG einschließen oder ersetzen, mit Ausnahme der in § 63 Abs. 2 Nr. 6 und 7 BNatSchG genannten Verfahren. Die anerkannten Naturschutzverbände unterhalten
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