arung mit der Landesentwicklungsgesellschaft für Städtebau, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg mbH i.L.(LEG) Seite 12 0341/02 Zweite Änderungssatzung ... ist von der Hauptwohnung auszugehen. (2) Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten erstattet. (3) Bei Benutzung ... ung mit der Landesentwick- lungsgesellschaft für Städtebau, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg mbH i.L, (LEG) Der Kreistag hat beschlossen: Der