Aufhebung der Verbandssatzung, g) Satzungsänderungen, die die erforderlichen Mehrheiten nach Absatz 3 und Absatz 4 betreffen, h) Satzungsänderungen, die Aus ... Stellvertreterin oder Stellvertreter werden abweichend von § 21 Absatz 1 Satz 1 und § 24 Absatz 1 Satz 1 GKGBbg von der Verbandsversammlung für die Dauer von 5 ... Verbandsleitung getrennt zu beschließen. Die Beschlüsse nach Satz 1 sind gemäß § 33 Absatz 3 Satz 1 EigV des Landes Brandenburg bekanntzumachen. Der Jahre