– Pflichtfahrgebiet (1) Diese Verordnung gilt für Unternehmen des Gelegenheitsverkehrs mit Taxen, deren Betriebssitz sich im Landkreis Havelland befindet ... lung auf Veranlassung des Bestellers oder des Benutzers sowie aus verkehrsbedingten, nicht vom Taxifahrer zu vertretenden Gründen. Der Beginn der Wartezeit