Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung der Gemeindebehörde, bei der er im Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizufügen, dass er ... Benennung als Bewerber gegeben hat, b) eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nach dem Muster der Anlage 16 zur BWO, dass der vorgeschlagene Bewerber ... BWO und der Wählbarkeit gemäß § 34 Abs. 5 Nr. 2 BWO werden durch die Gemeindebehörde kostenfrei erteilt. Brandenburg an der Havel, den 15.02.2013 gez. Freund