2008 (GVBl. II Nr. 5 S. 78) bestimmt die zuständige Behörde, hier: das Gesundheitsamt, die auszuweisenden Badegewässer und fördert gemäß § 11 Abs. 1 BbgBadV ... Anmerkungen oder Anfragen können gerichtet werden an: Landkreis Havelland, Gesundheitsamt, Forststr. 45 (Haus A der Havellandklinik), 14712 Rathenow, Tel. 03385/551 ... lland.de. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes wird das Gesundheitsamt über die oben genannten Badestellen hinaus in der Badesaison 2012 v