Bußgeld geahndet werden. Die Verlet- zung der Pflicht führt weiterhin zur Ersatzpflicht bzgl. ge- zahlter Leistungen (vgl. Abschnitt VII.) VII. In welchen Fällen ... erfolgt ist und sich diese Än- derung auf die Leistung auswirkt. Die Ersatzpflicht beginnt nach Ablauf des Tages der Ände- rung der Verhältnisse. VIII.
Merkblatt Unterhaltsvorschuss