angeordnetetn verstärkten Schwarzwildbejagung, entfällt die bisherige Gebühr von 5,00 € für Trichinenproben von Wildschweinen während der gesamten Dauer der ... jagdberechtigte Personen, in Ausübung der Jagd, die AUSGANGSSPERRE von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages NICHT.
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