Landkreises besteht aus den aus der Anlage 1 ersichtlichen Städten und Gemeinden. (3) Hauptverwaltungssitz des Landkreises ist die Stadt Rathenow. Eine ... sonstigen Ausschüsse haben die Vorschriften der Landkreisordnung und der Gemeindeordnung über die Verschwiegenheitspflicht, die Treuepflicht, die Auskunftspflicht ... erbot nach den § 32 Abs. 2 Landkreisordnung in Verbindung mit § 28 Gemeindeordnung verstoßen haben oder c) der Bewilligung von Ausgaben zugestimmt haben