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Informationen für Jäger bei einer Geflügelpest

Jedes erlegte Stück Wildvogel, welches in den betroffenen Gebieten nach nach den Allgemeinverfügungen 3/2025 -  5/2025 sowie im Ramsargebiet bejagt wurde, ist durch die jeweiligen Jägerinnen und Jäger zu betupfern (Rachen- und Kloakentupfer). Die Tupfer sind in die Dienststelle in Nauen oder Rathenow des Veterinäramtes zu bringen. Alternativ kann auch der Kopf des bejagten Wildvogels in die Dienststelle in Nauen des Veterinäramtes gebracht werden. Diese Proben werden in das Landeslabor Berlin Brandenburg gesendet.

 

Hinweise zur Tupferprobeentnahme

Bei der Tupferprobeentnahme erlegtem, zum menschlichen Verzehr bestimmten Federwild werden Rachen- und Kloakentupfer kombiniert, um das Tier zunächst im Rachen und dann in der Kloake abzustreichen. Die entnommene Probe wird in ein Röhrchen mit Transportmedium gesteckt und der Holzstab gekürzt, um das Röhrchen zu verschließen. 

Durchführung:

  • Rachenabstrich: Den Tupfer möglichst tief in den Rachen einführen und die Schleimhaut unter drehenden Bewegungen abstreichen. 
  • Kloakenabstrich: Denselben Tupfer in die Kloake einführen und die Schleimhaut unter drehenden Bewegungen abstreichen. 
  • Verpackung: Den Tupfer in das Röhrchen zurücklegen und das Röhrchen verschließen. 
  • Kennzeichnung: Das Röhrchen entsprechend beschriften und die Probe gekühlt in einem der Bürgerservicebüros oder im Veterinäramt des Landkreises abgeben. 

Das Bürgerservicebüro füllt in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt den Probenbegleitschein aus.

Wichtige Hinweise:

  • Hygiene: Um Kreuzkontamination zu vermeiden, ist es wichtig, andere Oberflächen nicht zu berühren. 
  • Transport: Die Proben sollten gekühlt und unverzüglich an das Untersuchungsamt geschickt werden. 
  • Daten über die Erlegung: Es müssen korrekte Angaben über Revier, Erleger und dessen Kontaktdaten sowie Angaben über die Art des erlegten Wildes.  
  • Alternative Methoden: Es kann auch der Kopf des erlegten Federwilds inclusive dem Hals in einer dichten Tüte verpackt, zur Beprobung abgegeben werden.