Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel
Die mit Allgemeinverfügung vom 26.11.2014 angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügel in bestimmten Gebieten wurde nunmehr aufgehoben.
Lediglich Geflügelhalter im sog. Ramsargebiet (Niederung der unteren Havel/Gülper See) müssen ihre Tiere noch aufgestallt halten.
Dazu wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die im Internet des Landkreises Havelland einsehbar ist.
Die Amtstierärztin weist aber nachdrücklich darauf hin, dass Geflügelhalter ihre Tiere nur an Stellen füttern dürfen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es darf kein Oberflächenwasser zur Tränkung verwendet werden. Futter und Einstreu muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.