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Eingeschränkte Erreichbarkeit im Sozialamt des Landkreises

Wegen Umzugsarbeiten im Sozialamt des Landkreises sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgebiete 50.2 (BaföG, Wohngeld, Asyl), 50.3 (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Altenhilfe/Hilfe zur Pflege) und 50.4 (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung) vom 5. bis 7. April nur eingeschränkt erreichbar.

Am 5. April wird die Sprechzeit im Sozialamt auf 9 bis 12 Uhr beschränkt, am 7. April kann keine Sprechzeit im Sozialamt stattfinden.

 

Bürgerinnen und Bürgern steht in dringenden Fällen das Bürgerservicebüro zur Verfügung.

 

Um Verständnis wird gebeten.