Änderungen in den Haushalten für die Abrechnung daher möglichst noch bis zum 2. Januar einreichen
Wenn sich in privaten Haushalten im vergangenen Jahr oder für das kommende Jahr hinsichtlich der Abfallgebühren etwas geändert hat oder ändern wird, sollte dies möglichst noch so schnell wie möglich, bis spätestens zum 2. Januar 2015, der Abfallbehörde des Landkreises Havelland bekannt gegeben werden. Dann können diese Änderungen noch in die Jahresabfallgebührenbescheide für 2015 und die Endabrechnungen für 2014 eingearbeitet werden, die am 28. Januar 2015 an die havelländischen Haushalte gehen.
Änderungsmitteilungen können die Minderung oder Erhöhung der Personenzahl im Haushalt, die Bitte um den Umtausch von Abfallbehältern oder Mitteilungen zum Eigentümerwechsel sein.
Nach dem 2. Januar 2015 wird in der Kreisverwaltung begonnen, die ca. 50.000 Jahresabfallgebührenbescheide zu erstellen. Dafür werden rund drei Wochen benötigt. Aus diesem Grund können Änderungsmeldungen, die erst nach dem 2. Januar beim Landkreis Havelland eingegangen sind, nicht mehr in die Bescheide eingearbeitet werden. Die Bearbeitung der Änderungen erfolgt dennoch zeitnah.
Die Mitteilungen können formlos oder auf einem Formular geschickt werden an
- Faxnummer: 03321 / 403 – 5456,
- abfallgeb.haushalte@havelland.de,
- oder an: Landkreis Havelland, öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Pressestelle im Landkreis Havelland