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Sonderlehrgang für Fischer

Pressemitteilung 96/2010

Pressemitteilung 96/2010

 

Mittels eines Sonderlehrgangs können Inhaber von Fischereirechten den Fischereischein erwerben. Dieser Lehrgang findet im Land Brandenburg im Landkreis Spree-Neiße statt.

 

Vom 30. Oktober bis 12. Dezember 2010 wird durch die Untere Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße ein Sonderlehrgang zum Erwerb des Fischereischeins nach Paragraf 17 Abs. 2 Ziffer 3 Brandenburgisches Fischereigesetz (Fischereischein) veranstaltet. Dieser Lehrgang kann auch von Bewohnern anderer Landkreise besucht werden, da er brandenburgweit nur in Spree-Neiße durchgeführt wird. Anträge auf Zulassung zum Lehrgang können jetzt gestellt werden.

 

Zur Teilnahme berechtigt sind Inhaber von an bestimmte Gewässer gebundenen Fischereirechten bzw. Mitglieder einer rechtsfähigen und gemeinnützigen Anglervereinigung, die von dieser Anglervereinigung zur Teilnahme vorgeschlagen wurden. Die Fischereirechte bzw. die Mitgliedschaft sind bei Antragstellung nachzuweisen. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung berechtigt diese zur Ausübung von beruflicher Fischereiwirtschaft an den entsprechenden Gewässern.

 

Antragsformulare sind beim Landkreis Spree-Neiße, Untere Fischereibehörde, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz) oder im Internet unter www.landkreis-spree-neisse.de erhältlich. Die Anträge müssen dort bis zum 30. August 2010 eingehen. Aufgrund einer begrenzten Lehrgangskapazität werden unter Umständen nicht alle Antragsteller angenommen; die Anträge werden nach dem Posteingang bearbeitet und entsprechend berücksichtigt. Der Lehrgang findet gestaffelt an den Wochenenden (Samstag und Sonntag) im Schullandheim Burg (Spreewald) statt. Weitere Informationen gibt es bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße (Telefon 03562 / 986 183 22 oder 26).