Bemerkungen 9. Bei Tod eines Elternteils Waisenbezüge, Abfindungen oder Schadensersatzleistungen wegen Tod eines Elternteils, Stiefelternteils oder eingetragenen ... Bußgeld geahndet werden. Die Verlet- zung der Pflicht führt weiterhin zur Ersatzpflicht bzgl. ge- zahlter Leistungen (vgl. Abschnitt VII.) VII. In welchen Fällen ... nicht erfolgt ist und sich diese Änderung auf die Leistung auswirkt. Die Ersatzpflicht beginnt nach Ablauf des Tages der Ände- rung der Verhältnisse. VIII.
UVG-Antrag