und Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II haben oder Leistungen nach dem SGB XII erhalten, beträgt 380,12 € pro Person/Monat ... verpflichtet, die erforderlichen Gemeinschaftsunterkünfte zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung der in § 4 LAufnG genannten Personen zu gewährleisten ... anzumelden. (5) Für die Unterbringung von berechtigten Personen nach Absatz 1 erhalten Gastgeber, die in § 8 Absatz 1 Nr. 3 a-c genannten Gebühren als Entschädigung