AwSV führen kann, hat dies der zuständigen Wasserbehörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen. Hinweis: Die Anzeigepflicht gilt nicht ... erforderlich sein Hinweis zur Bearbeitungsdauer: Mit dem Vorhaben kann sechs Wochen nach erfolgter Anzeige begonnen werden, sofern seitens der zuständigen ... auszuschließen ist. Die Verpflichtung zur Meldung besteht auch bei einem begründeten Verdacht, dass wassergefährdende Stoffe mit den in Satz 1 genannten Folgen
AwSV, AwSV-Anlagen, HBV-Anlagen, LAU-Anlagen, JGS-Anlagen
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