gestattet. Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch das Tragen nicht zulässiger Schuhe entstanden sind, sind vom Verursacher zu tragen. Diese Regelung ... so auszutragen, dass Anlagen und Einrichtungen nicht beschädigt werden. Zulässig sind nur Hallenbälle, d. h. ungeölte und nicht im Freien benutzte Bälle ... bewilligten Rahmen. 2. Die Nutzung der Halle ist längstens bis 22:00 Uhr zulässig. 3. Die Nutzung der Sportanlagen an Sonnabenden sowie Sonn- und Feiertagen