Betriebs- daten (unter anderem Unterlagen, Aufzeichnungen, Belege, Bü- cher oder Karten) für die Dauer von zehn Jahren nach Festsetzung der Beihilfezahlungen a ... Betracht kommenden Bücher, Aufzeichnungen, Belege, Schriftstücke, Datenträger, Karten und sonstigen Unterlagen zur Einsicht bereitzustellen, Auskunft zu erteilen
Landwirtschaft