Berücksichtigt werden alle Kinder, für die die Personensorgeberechtigten Kindergeld beziehen oder für die ein Kinderfreibetrag nach dem EStG in Anspruch genommen ... s monatliches Einkommen von mindestens 1.000 € wird unterstellt. (11) Kindergeld, Kinderzuschlag, Pflegegeld, Betreuungsgeld sowie für weitere Kinder bezogener