ter nach Entleerung nicht wieder unverzüglich von den öffentlichen Verkehrsflächen entfernt; 18. entgegen § 23 Abs. 1 Restabfallbehälter und/oder deren ... werden, 4.5 betriebseigene Fahrzeuge abweichend von § 16 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports auf einem b ... Geflügel, das unmittelbar zur Schlachtung verbracht wird, darf nur in den Verkehr gebracht werden, soweit es sieben Tage vor dem Inverkehrbringen in einem