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Erwerbseinkommen BAföG/BAB Unterhalt/Unterhaltsvorschuss Krankengeld Kindergeld Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung
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Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Trennungsgeld, Unterhalt, Kindergeld, Leistungen nach dem BAföG, Wohngeld und Sozialleistungen. Die Gebühren
entstehen. Einkommen sind alle Einnahmen. Dazu zählen z. B. Lohn/Gehalt, Kindergeld oder Arbeitslosengeld. Für die unterschiedlichen Einkommensarten werden
ge: • von Ihnen • von Ihrem Partner • von Ihren Kindern Bescheid vom Kinder-Geld Ich habe Arbeit. Ich habe aber zu wenig Geld für mein Leben. Oder mein
ge: • von Ihnen • von Ihrem Partner • von Ihren Kindern Bescheid vom Kinder-Geld Ich habe Arbeit. Ich habe aber zu wenig Geld für mein Leben. Oder mein
Sonstige Leistungen der Agentur für Arbeit Leistungen der Pflegeversicherung Kindergeld Unterhalt nach BGB/LPartG Unterhaltsvorschuss nach UVG Ja Ja Nein EUR
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werden, und Unterhalts- leistungen nach dem Unterhalts- vorschussgesetz. Kindergeld gilt nicht als Einnahme. ja neinAusbildungsmaßnahme zur beruflichen Förderung