Abfallbehälter am Tag der Entleerung nicht wieder von den öffentlichen Verkehrsflächen entfernt; 20. entgegen § 23 Abs. 1 Restabfallbehälter und/oder deren ... ist von der Hauptwohnung auszugehen. (2) Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten erstattet. (3) Bei Benutzung ... Kilometer vom Wohnort zum Ort der Sitzung oder bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten angegeben wird. Amtsblatt für