enthält die neue Verordnung einige zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. So gilt in Brandenburg ab 15. November 2021 in gastronomischen Einrichtungen ... grundsätzlich die sogenannte 2G-Regel . Das bedeutet, dass nur gegen das Coronavirus geimpfte sowie genesene Personen Zugang zu Restaurants und Gaststätten ... der 3G-Regel – hier haben auch Personen Zutritt, die negativ auf das Coronavirus getestet wurden – kann bei körpernahen Dienstleistungen, wie zum Beispiel
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