werden die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Zweckverband getragen. (6) Neu eintretende Verbandsmitglieder haben Rechte, die zum Betrieb vorhandener ... und Stellvertreter solange Vertreter in der Verbandsversammlung, bis die neu gewählten Vertretungskörperschaften einen Vertreter und Stellvertreter für ... Aufhebung der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung, 12. Aufnahme neuer Verbandsmitglieder, 13. Austritt von Verbandsmitgliedern und Auseinander