gemäß § 19 Absatz 2 GAPDZV in Verbindung mit § 26 Absatz 3 Nr. 2 der Viehverkehrsverordnung (Stichtagsmeldung) und die Vorgabe, dass das Tier am 1. Januar des ... vorhanden sein sollten, den Namen, die Anschrift und die nach der Viehverkehrsverordnung vergebenen Registriernummern dieser Betriebsstätten, sofern vorhanden ... hauptsächlich für eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit genutzt: zu Verkehrsanlagen für Wege-, Straßen-, Schienen- oder Schiffsverkehr gehörende Flächen
Landwirtschaft