Merkblatt zum Unterhaltsvor schuss erhalten Sie bei der zuständigen Stadt, Gemeinde oder Kreisverwaltung oder dem Jugendamt. Das Jugendamt hilft Ihnen auf ... abgegeben haben. Mitteilungen an andere Behör den (z. B. an die Gemeindeverwaltung oder das Einwohner meldeamt) genügen nicht. Das Jugendamt müssen ... Jahreseinkommen. Für die Bewilligung ist die örtliche Wohngeldbehörde der Gemeinde, Stadt, Amts oder Kreisverwaltung zuständig. Dort sind Informationen
Eine Hilfe für Alleinerziehnde und ihre Kinder