die Errichtung eines wildsicheren Zaunes (mindestens Drahtgeflecht Zaun, 1,5 Meter hoch und im Bodengrund verankert) werden Grundstücke vor Schäden durch ... (BbgJagdG) – Zulassen des Anlegens von Saufängen durch die oberste Jagdbehörde § 5 BbgJagdG: - Abs. 1 Auflistung befriedeter Bezirke - Abs. 3 Gestattung der