der Erteilung von Befreiungen nach § 67 BNatSchG mit Ausnahme des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 19 BbgNatSchAG, vor der Erteilung von Zulassungen aufgrund anderer ... tze, wenn diese Entscheidungen nach den Nr. 1 bis 3 sowie § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG einschließen oder ersetzen, mit Ausnahme der in § 63 Abs. 2 Nr. 6
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