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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie Vertrauenspersonen gesucht

Im Jahr 2008 enden die Wahlperioden der im Jahr 2004 gewählten ehrenamtlichen Richter an den Verwaltungsgerichten, Sozial- und Amtsgerichten und der Jugendschöffen.

 

Es ist Aufgabe des Landkreises, den Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten personelle Vorschläge zur Wahl der Ehrenamtlichen Richter zu unterbreiten. Aufgabe der Gemeinden des Landkreises ist es, die Schöffen für die Amtsgerichte in Nauen und Rathenow und Landgerichte vorzuschlagen. Die Vertrauenspersonen/Beisitzer in den Wahlkommissionen, die mit über die Auswahl dieser Schöffen entscheiden, stellt der Landkreis.

 

Für die Wahlausschüsse an den Amtsgerichten in Nauen und Rathenow werden jeweils sieben Vertrauenspersonen/Beisitzer gesucht. Die Wahlausschüsse setzen sich aus einem Richter als Vorsitzenden, einem weiteren Verwaltungsbeamten und den Vetrauenspersonen/Beisitzern zusammen. Sie haben die Aufgabe, aus den von den Gemeinden erstellten Vorschlagslisten die erforderliche Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die nächsten fünf Geschäftsjahre an den Amtsgerichten zu wählen.

 

Ferner werden durch den Landkreis ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht in Potsdam, das Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg, für das Landessozialgericht mit Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam und das Sozialgericht in Potsdam sowie Jugendschöffen gesucht.

 

Ehrenamtliche Richter/Schöffen an den Gerichten wirken in den Verhandlungen mit und unterstützen die Richter in der Rechtsfindung. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrung, ihre Wertvorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in die gerichtlichen Verfahren einbringen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich.

 

Voraussetzungen
Die Voraussetzungen und Bedingungen für eine Bewerbung sind u.a. in der Verwaltungsgerichtsordnung niedergeschrieben. Unter anderem müssen Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie müssen ihren Wohnsitz im Gerichtsbezirk haben und sollten in der anstehenden Amtsperiode nicht das 65. Lebensjahr vollenden. Ausdrücklich wird auch darauf hingewiesen, dass sich ehemals ausländische und nunmehr eingebürgerte Personen um ein Amt als ehrenamtlicher Richter bemühen sollten.

 

Personen, die hauptamtlich oder inoffiziell für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR tätig waren, sind nicht geeignet. 

 

Informationen in den Bürgerservicebüros
Näheres kann durch Interessierte in den Bürgerservicebüros des Landkreises in den Dienststellen Nauen und Rathenow, während der üblichen Öffnungszeiten oder telefonisch unter den Nummern 03321/403-5888 bzw. 03385/551-1210 erfragt werden.

 

Termin
Da der Kreistag am 31.03.2008 über die Vorschläge für die Ämter der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und die Vertrauensleute zu entscheiden hat, wird darum gebeten, sich bis spätestens zum 19.03.2008 in den Bürgerservicebüros zu melden.