Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Informationen zum Datenschutz für Antragsteller auf Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) Jeder hat das Recht auf informelle Selbstbestimmung und auf den Schutz
Richtlinie des Landkreises Havelland über die Förderung von Projekten der Kultur und Kunst Die weitere Ausprägung einer eigenständigen kulturellen Identität zählt zu den Schwer- punktaufgaben des Land
Der/die Antragsteller(in), die hilfebedürftige Person ist Hilfebedürftige Person bzw. Antragsteller(in) 1 bei Grundsicherung (GSi) Ausweispapiere Ausstellungstag, Ausstellungsbehörde (bei Spätaussiedl
Der/die Antragsteller(in), die hilfebedürftige Person ist Hilfebedürftige Person bzw. Antragsteller(in) 1 bei Grundsicherung (GSi) Ausweispapiere Ausstellungstag, Ausstellungsbehörde (bei Spätaussiedl
An den Landkreis Havelland DER LANDRAT Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Dienststelle Nauen Goethestraße 59 / 60 14641 Nauen Antrag auf Ermächtigung zur Entnahme von Probe
Merkblatt für Jugendjagdscheininhaber § 16 Bundesjagdgesetz regelt die Voraussetzungen für die Erteilung des Jugendjagdscheins Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht
Internetseite Info Jagdscheine Notwendige Dokumente und Formulare zur Beantragung von Jagdscheinen Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Jagdausübung gestellt werden!!! Jahresja