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Die untere Jagdbehörde dient der Durchsetzung der im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz geregelten Wildhege, der Zweckmäßigen Gestaltung von Jagdbezirken sowie einer weidgerechten Jagddurchführung. Weiterhin überwacht die untere Jagdbehörde den Wildhandel, führt die Aufsicht über die Jagdgenossenschaften und führt die Jägerprüfungen durch.
Für die Beantragung und Ausstellung von Jagdscheinen ist die untere Jagdbehörde im Landkreis Havelland zuständig.
Folgender Link führt Sie zur: -> unteren Jagdbehörde des Landkreises Havelland
Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne unter der Telefonnummer: 03321 / 403 - 5520 oder -5521 informieren.
Im "Infoblatt zur Beantragung von Jagdscheinen" (siehe unten "Formulare") finden Sie Informationen zu den benötigten Unterlagen.
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