eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt. Rechtsgrundlagen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO- Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV- G ... Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung I den Fahrzeugbrief, oder falls schon ausgestellt, die Zulassungsbescheinigung Teil II einen gültigen ... wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich bei der Zulassungsbehörde vorspricht. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist unleserlich, gestohlen
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