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Wer künftig mit seinem Auto unbeschränkt in ganz Deutschland – auch in den Ballungsräumen mit eingerichteten Umweltzonen – unterwegs sein will, braucht ein schadstoffarmes Auto und eine Feinstaub-Plakette.
Der Straßenverkehr trägt etwa zu einem Drittel zur Feinstaubbelastung bei. In Städten, Ballungsräumen und in der Nähe viel befahrener Straßen liegt der Anteil der Feinstaubemissionen oftmals deutlich über 50 Prozent. Zum Schutz der Gesundheit wurde eine europaweite Feinstaub-Richtlinie erlassen, die Kommunen gestattet, in Ballungsräumen Umweltzonen einzurichten. Ob und ab wann dies geschieht, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Umweltzonen werden mit einem rechteckigen Schild gekennzeichnet. In diesen Zonen darf nicht gefahren werden. Ausnahmen vom generellen Fahrverbot werden durch ein Zusatzschild angezeigt.
In besonders gekennzeichneten Umweltzonen ist das Fahren mit einer Feinstaub-Plakette dann erlaubt, wenn dies durch ein Zusatzschild ausgewiesen ist. Auf dem Zusatzschild ist die für die freie Fahrt benötigte Feinstaub-Plakette abgebildet.
Das Zusatzschild kann
Es nimmt entsprechend gekennzeichnete Kraftfahrzeuge vom Fahrverbot aus. Welche Kraftfahrzeuge erhalten welche Feinstaubplakette? Pkw, Lkw und Busse sind von möglichen Fahrverboten betroffen. Ausgenommen sind Motorräder und 3-rädrige Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen/Geräte, Oldtimer, Behinderten-Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die mit Sonderrechten unterwegs sind.
Es gibt vier Schadstoffgruppen:
Je geringer die Feinstaubemission desto höher ist die Schadstoffgruppe.
Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 sind Pkw ohne geregelten Katalysator, Diesel-Pkw nach EURO 1 oder schlechter und Lkw nach EURO 1 oder schlechter. Diese können keine Plakette bekommen. Das sind etwa 7 % des Bestands. Alle anderen Fahrzeuge können Plaketten erhalten. Feinstaub-Plaketten gibt es in den drei Farben rot, gelb und grün entsprechend der jeweiligen Schadstoffgruppe. Maßgeblich für die Zuordnung in eine Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel, der in den Fahrzeugpapieren angegeben ist. Die Plaketten und Kennzeichen müssen übereinstimmen!
Rechtsgrundlagen