0350/23 (2) Besteht zwischen der Wohnung und der besuchten Schule keine Verkehrsverbindung im Rahmen des ÖPNV, so ist der Landkreis nicht zur Sicherstellung ... des Landkreises eine Beförderung mit einem anderen als öffentlichem Verkehrsmittel (Schülerspezialverkehr). § 4 Notwendige Fahrtkosten (1) Notwendige ... -jahresfahrkarte, Abonnement eingeschlossen, mit dem günstigsten Tarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB), der einer direkten Verbindung zwischen Wohnort