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Historische Kennzeichen / Rote Oldtimer Kennzeichen

Welche Fahrzeuge gelten als Oldtimer?

Seit 2007 werden nur jene Fahrzeuge als Oldtimer zugelassen, die vor mehr als 30 Jahren das erste Mal eine Zulassung für den Straßenverkehr erhalten haben.

Oldtimer-Gutachten

Für die Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle muss unter anderem ein Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO vorliegen. Das Gutachten wird von einem anerkannten Sachverständigen angefertigt, in dem bescheinigt wird, dass das Fahrzeug der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes zugeordnet werden kann. Ohne das Gutachten ist die Zulassung des Kfz als Oldtimer unmöglich.

H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen

Als Fahrzeughalter eines Oldtimers können Sie zwischen zwei Kennzeichen entscheiden, dem H-Kennzeichen und dem 07-Kennzeichen. Die Oldtimer-Zulassung findet in der Regel durch das H-Kennzeichen statt, das den Oldtimer als historisches Fahrzeug kennzeichnet. Das H-Kennzeichen ist, im Gegensatz zu dem 07-Kennzeichen, an keine Auflagen gebunden.

Für das 07-Kennzeichen gibt es eine Reihe von Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Dieses Kennzeichen darf nur für bestimmte Fahrten mit einem Oldtimer verwendet werden. Hierzu zählen unter anderem Fahrten zu Oldtimertreffen und Veranstaltungen. Vorteilhaft ist, dass bis zu 10 Fahrzeuge mit dem 07-Kennzeichen beschildert werden können. Selbstverständlich darf aber immer nur ein Fahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Außerdem können Sie bei der Oldtimer-Zulassung bis zu drei Schildersätze in unterschiedlichen Größen erhalten. Darüber hinaus stellt Ihnen die Zulassungsstelle für die angemeldeten Fahrzeuge ein gesondertes Fahrzeugscheinheft aus. Zusätzlich müssen für Fahrzeuge mit dem 07-Kennzeichen Nachweise über Einzelfahrten geführt werden.

07-Kennzeichen im Ausland

Die Fahrt ins Ausland ist mit einem 07-Kennzeichen nicht ratsam, da es zu Problemen mit der Anerkennung kommen kann. Planen Sie trotz alledem eine Auslandsreise mit dem 07-Kennzeichen, sollten Sie auf jeden Fall einen Nachweis über die Einladung zu der Oldtimerveranstaltung mitführen. Nur mit einer Kopie bzw. einem Nachweis der Einladung zu einer derartigen Veranstaltung wird das 07-Kennzeichen von den ausländischen Behörden unter Umständen akzeptiert.

Benötigte Unterlagen für ein "H" Kennzeichen

  • gültiger Personalausweis/ Reisepass des Fahrzeughalters mit aktuelle Meldebescheinigung (bis 3 Monate)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug für die Kfz-Steuer
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters sowie gültige Ausweisdokumente und Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bevollmächtigten
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
  • bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)

Benötigte Unterlagen für ein „07“ Kennzeichen

  • Führungszeugnis nach Beleg Art „0“ Null des Bundeszentralregisters in Bonn (Beantragung beim Einwohnermeldeamt)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
  • formloser schriftlicher Antrag
  • gültiger Personalausweis/ Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug für die Kfz-Steuer
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bevollmächtigten (nicht älter als drei Monate)
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • bei Unternehmen: Gewerbeanmeldung/ Handelsregisterauszug (Jahresaktuell)

Rechtsgrundlagen