hmer, die wegen geringerer Verkehrsvergehen auffällig werden, keinen Führerschein haben oder erst 14 Jahre alt sind, können von Amts wegen zum Verkehr ... Verfahren angewendet werden: Jugendliche ab 14 Jahre, Fahrradfahrer ohne Führerschein oder Fahranfänger, die innerhalb der Probezeit nach einem Aufbauseminar
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