Gesetz über das Kreditwesen1) in der jeweils gültigen Fassung besitzt, belastet werden, wenn in der Grundpfandrechtsbestellungsurkunde folgende Bestimmungen ... sonstigen Folgen der Grundpfandrechtsbestellung freizustellen. In Fällen der Belastung von Grundstücken, die nur hinsichtlich einer katastermäßig noch nicht erfassten ... gegenüber der Kommunalaufsicht besteht hinsichtlich der Erteilung von Belastungsvollmachten nicht. 1) KredWG vom 10. Juli 1961; BGBl I 1961, 881; Neugefasst