lebenden Kinder berücksichtigt, für die die Personensorgeberechtigten/Eltern Kindergeld beziehen oder für die ein Kinderfreibetrag nach dem EStG in Anspruch genommen ... Halbierung der Auszahlungssumme). Zu den sonstigen Einnahmen gehören nicht: - Kindergeld, - Pflegegeld, - Unterhalt oder Renten für Geschwisterkinder, - Bildu