46 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg ergibt sich für die neu einzuberufende 12. Sitzung der Regionalversammlung folgende Regelung: „Die ... gewählt, binnen fünf Monaten der Regionalvorstand von der Regionalversammlung neu gewählt werden. Die Mitglieder der Regionalversammlung und des Regionalvorstandes ... in einer Vertretungskörperschaft) gewählt sind, bis zum Amtsantritt der neu gewählten Vertreter weiter aus.“ Ich bitte Sie, im Verhinderungsfall Ihren